Leben

Diskussion um Senkung des Höchstrechnungszinses

In ihrer Pressemitteilung vom 8. Januar 2014 hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins von Lebensversicherungen ab Beginn des nächsten Jahres auf 1,25 Prozent abzusenken.

Sie kündigt jedoch an, diese Empfehlung im Laufe des Jahres nochmals zu überprüfen. Die Empfehlung der DAV, den Höchstrechnungszins abzusenken, überrascht mit Blick auf die Niedrigzinspolitik in Europa nicht. Den sogenannten Garantiezins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren wäre jedoch übereilt:

  • Richtig ist, dass die Zinsentwicklung ausgesprochen volatil ist. Zudem kommen aus den USA vermehrt Signale, dass die lockere Geldpolitik in absehbarer Zeit beendet werden könnte.
  • Ein niedrigerer Garantiezins würde den Anreiz, zusätzlich vorzusorgen, deutlich mindern. Das kann aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht gewünscht sein.
  • Die regulatorischen Rahmenbedingungen sollten bei einer Entscheidung über den Garantiezins berücksichtigt werden. Beispielsweise fordert Solvency II ab 2016 eine neue Form der Eigenmittelunterlegung für langfristige Garantien bei Lebensversicherungen.

Die Entscheidung, ob und wie der Höchstrechnungszins geändert wird, trifft allein das Bundesministerium der Finanzen (BMF). In der Vergangenheit folgte das BMF nicht immer der Empfehlung der DAV, so der Hinweis des GDV. Zudem habe die DAV angekündigt, die jetzige Empfehlung im Laufe des Jahres 2014 noch einmal zu überprüfen und sie bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen für die langfristigen Kapitalmarktzinsen gegebenenfalls auch zu revidieren.